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Mo, 05.März 2007
Problem mit dem Funktionssystem
von: m8 Es ist für mich noch immer etwas schwierig den funktionssystemischen Status der Sozialen Arbeit vollständig zu verstehen. Der Haken der immer wieder aufstößt, ist die deutliche Bindung an sozialrechtliche Bedingungen.
Anschließende an den Hilfetext Luhmanns sehe ich Hilfe als eine gesellschaftlich predeterminierte Struktur: Es ist stets erwartbar, was als Hilfe verstanden wird und zu welchen Anlässen die Aktualisierung der Struktur wahrscheinlich wird. Andernfalls könnte Hilfe nicht zu stande kommen. Das Problem der Hilfe in der modernen Gesellschaft wird in dem Text in der schwierigen zeitlichen Synchronität der Hilfe- und Reziprozitätshandlungen. Die Antwort liegt in der Etablierung von Organisationen, die Hilfen zeitstabil bereithalten. Baecker schließt dezidiert in seinem grundlegenden Text an dieses Vorverständnis an, wenn ich das richtig sehe, diskutiert aber über die Stabilisierung über Organisationen die Stabilisierung über Funktionssysteme. Mit einer anderen Codewahl auch Fuchs/Schneider und Weber/Hillebrandt. Es findet sich in den Texten stets ein Bezug auf Hilfe (s. Koepenick und W/H). Als empirisches Phänomen treten Hilfen in der Sozialarbeit (anders formuliert: tritt Sozialarbeit) doch vor allem dann auf, wenn sie eine Anspruchsgrundlage finden (findet). Das heißt, dass das, was als Hilfe institutionalisiert wurde, einem Prozess entsprang, der das Finden von allgemeinverbindliche Entscheidungen als seine Funktion hat. Geschichtlich ist am Beispiel der Entstehtung des KJHG sicherlich auch gut nachzuvollziehen, dass der Inhalt der Entscheidungen nicht autonom durch die Politik geformt wurden, sondern Rückkopplungen mit dem Hilfesystem bedurften − anders wäre das theoretisch auch nicht zu verstehen, da die Politik blind ist für Hilfe; Sie braucht ein "Kamel". Ungeachtet dieses Einflusses auf die Entstehung von Anspruchsgrundlagen, ist das Prozessieren der Organisationen des Hilfesystems durch den Bezug auf die rechtlichen Grundlagen determiniert: Determiniert in Hinblick auf die Kausalität (was wird als Hilfeanlass gesehen) als auch − zumindest sehr abstrakt − auf das Ziel (Teilhabe trotz Behinderung, Förderung und Ermöglichung der Erziehung und detailierter in den jeweiligen AGLs). Damit sind, anders als andere Funktionssysteme − auch dem der Krankenbehandlung − die eigendeterminierenden Prozesse des Funktionssystem der Sozialen Arbeit, wie Bestimmung was als Hilfe angesehen werden kann und was als Anlass der Hilfe gelten kann, beschränkt. Es kann sein, dass diese Sicht dadurch zu stande kommt, dass mit der verstärkten Orientierung am Subsidiaritätsprinzip (Erbringung von Leistungen durch freie und krichliche Träger) und dem was man die "Ökonomisierung der Sozialen Arbeit" genannt hat, ein höherer Refinanzierungsdruck in Organisationen entstanden ist, die das Funktionssystem formen. Es kann sein, dass man das in einer Zeit, in der die Kopplung an die Wirtschaft nicht so deutlich war, die Finazierungsgrundlage zudem flexiblere, weil unbeschriebenere Hilfen zuließ, anders sehen konnte. Das ist eine grundlegende Einschränkung. Es wäre dann kein Phänomen auf der Ebene des Funktionssystems, sondner für dieses nur indirekt durch die Organisation und die Kopplung der Organisation ans Wirtschaftssystem. Entgegengehalten werden kann, dass die jeweilige Hilfeausgestaltung nicht von aussen eingeschränkt wird, sondern durch Programme/Methoden des Systems geschieht und geschehen muss. Man kann entgegenhalten: Was wäre, wenn die Klienten alleine zahlen? Die Frage wäre dann, ob wir noch von einem System der Sozialen Arbeit (und hier vor allem nach der Beschreibung im Koepenick-Text ) als sekundäres Phänomen sprechen müssten...dürften. I am still confused.
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