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Sa, 24.März 2007
Exklusionsvermeidung 2
von: m8
In dem Text zur Exklusionsvermeidung habe ich die Idee entwickelt, nach Exklusionsvermeidungsstrategien im funktionssystemischen Kontext zu suchen.

Beim Nachdenken darüber, ob die Exklusionsvermdeidungsidee überhaupt anschlussfähig ist, bin ich auf das sicherlich häufige Phänomen gestoßen, dass Hilfen nicht zustande kommen, da der (potentielle) Klient "nicht mitzieht": die Struktur der Beratung/Hilfe trotz des Umstands, dass sie aktualisiert wurde nicht entsprechend des Erwartbaren vollzieht.

Häufig ist aus Persepktive der Profis eine Hilfe möglich oder sogar angesagt – das Medium bekommt die Form (gilt das eigentlich auch, wenn man von Medium Hilfe ausgeht? s. Baecker:1994) – und trotz der medialen Einschränkung vollzieht sich die Kommunikation nicht entlang der aktualisierten Beratung/Hilfe. (Vielleicht auch ein Zeichen, dass das Medium nicht gefunden ist?)

In diesen Fällen ist der Klient dann aus professioneller Sicht
  • "noch nicht bereit",
  • "nicht compliant", oder
  • es "liegt kein ausreichender Leidensdruck vor".
Durch diese Betrachtung wird der Klient (die Adresse) zwar exkludiert, durch die Semantik der "Compliance" wird systematisch dennoch die Möglichkeit offen gehalten, die Adresse zu reaktualisieren. Natürlich in dem der Klient andere Beobachtungen zuläßt, die nunmehr ein "Mitziehen" möglich erscheinen lassen. Oder (ganz verwegen) in dem das Phänomen/Problem neu konstruiert wird, ausgehend von der Idee, dem Klienten nicht gerecht geworden zu sein. Weiterhin könnte man an spezielle Programme denken, die an dieser Stelle speziell ansetzen.

Auch diese Exklusionsphänomen – so gravierend die individuellen Folgen auf der Ebene der Interaktion sein mögen (kein Arbeitslosengeld 2 mehr...) – läßt sich auch hier das Phänomen der Entwicklung einer Exklusionsvermeidungsstruktur/-semantik/-theorie (hier einfach mal auf die Schnelle als Compliance bezeichnet) erkennen/konstruieren.

Je nach Problemfeld kann der Rückzug auf Compliance selbst fachlich als problematisch bewertet werden. Was im Rahmen der Arbeitsförderung oder Vermittlung pflegeunterstützender Hilfen möglich zu sein scheint, ist es in der Jugendhilfe vielleicht nicht (mehr in allen Organisationen). In manchen Kontexten legt der Rückzug auf diese Begrüdung den Verdacht nahe, wie gesagt, dem Klienten "nicht gerecht geworden" zu sein. Hierin könnte man, wiederum hypotetisch, die fragile Struktur der Compliance, die ja in anderen Kontexten, etwa der Medizin funktioniert, innerhalb der Sozialen Arbeit sehen. Und natürlich findet sich Futter für die Hypothese der Exklusionsvermeidungsstrategien im Funktionssystem. Denke ich...im Moment...hypothetisch.

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wenn Sie erlauben,
dass ich hier so einfach unverschämt hineintrete. für den mitlesenden laien wäre es zum verständnis hilfreich, wenn Sie kurz erläutern könnten, was "Compliance" bezeichnet.
 
oh? Mitleser? :-)
Danke für den Hinweis. Eine grundlegende Erklärung findet sich bei wikipedia hier.

Aber ist der Rest nicht auch sehr unverständlich? :-)
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